Corona Informationen
Stand: 25.01.2021
Bezugnehmend auf die neuesten Empfehlungen der Bundesregierung und der Bundesländer haben wir beschlossen, alle bis einschließlich Ende April geplanten Trainings in virtual Classrooms zu verlegen. Mit diesem Format haben wir während des ersten Lockdowns bereits sehr gute Erfahrungen gemacht und von den Teilnehmern auch entsprechende Feedbacks erhalten. Zögern Sie also nicht, sich auch in dieser Zeit zu einer technischen Fortbildung anzumelden.
Sicherheitsmaßnahmen bei Präsenztrainings
Zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19-Infektionsgeschehens und zur Risikominimierung haben wir nachfolgend unsere Maßnahmen und Vorschriften für unsere Teilnehmer formuliert. Sie dienen primär dem Schutz aller Teilnehmer und des Trainers. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die im Folgenden beschriebenen Anforderungen einhalten werden.
Gesetzliche Regelungen und behördliche Auflagen: die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind einzuhalten.
Abstandsregeln
- Die Arbeitsplätze im für die Veranstaltung genutzten Raum sind so eingerichtet, dass nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen (Teilnehmer und Trainer) eingehalten werden kann.
- Alle Teilnehmer haben einen festen Sitzplatz für die Dauer der Veranstaltung. Eingesetzte Tastaturen und Mäuse dürfen nicht wechselweise genutzt werden.
- Auf allen Bewegungsflächen außerhalb des Veranstaltungsraums ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
- Kann der Mindestabstand bei bestimmten Aufgabenstellungen nicht eingehalten werden, so ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Toilettenräume sind mit maximal zwei Personen gleichzeitig zu betreten.
Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen
- Unsere Teilnehmer sind angehalten, ihre eigenen Schutzmasken mitzubringen; falls nötig stellen wir solche auch zur Verfügung.
- Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Tragen der Maske in den Gemeinschaftsflächen und Schulungsräumen. Ausgenommen davon sind die Zeiten, an denen die Teilnehmer an dem ihnen fest zugewiesenen Sitzplatz sind oder unter Wahrung der Abstandsregeln ihre Pausenverpflegung einnehmen.
- Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung und sollten regelmäßig verwendet werden.
- Die Trainingsräume werden regelmäßig gelüftet.
Pausenverpflegung und Mittagessen
- Die Nutzung der Kantine und der Pausenbereiche erfolgt (unter strikter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln und -vorschriften) nur zu festgelegten Zeiten.
- Falls das Mittagessen in einem Restaurant oder einer Kantine eingenommen wird, sind die lokalen Vorgaben einzuhalten.
Kontakte und Erkrankungen
- Zeigt ein Teilnehmer Krankheitssymptome einer Erkältung, wird dieser umgehend angesprochen um zu klären, ob dessen Teilnahme beendet werden sollte.
- Erkrankt eine Person während des Trainings an COVID-19-Symptomen, ist die Infinigate Deutschland GmbH unmittelbar zu informieren; der Erkrankte darf nicht weiter am Training teilnehmen.
- Erkrankt eine Person innerhalb von zwei Wochen nach dem Training an COVID-19-Symptomen, ist die Infinigate Deutschland GmbH unmittelbar zu informieren; diese informiert dann alle weiteren Teilnehmer unverzüglich.